Satzung


Für jeden der sie nicht hat oder sie nicht kennt.

 

1.)

Aufnahmeverfahren

 
- Mit- und Ohneglieder können nur bei einer Anhörung vor der KAF - Versammlung aufgenommen werden.
Eine KAF - Versammlung ist gegeben wenn mindestens der Präsi und / oder ein Ur-Mitglied (Ur-Mitglieder sind Stefan, Marius, Herbert, Mako, Mario, Jörg, Martin) anwesend ist, und ein KAF-Treffen ausgerufen und entsprechend dazu eingeladen worden ist !
- Das Aufnahmeritual besteht im leeren eines Trinkhorns KAFler (Alt+Kölsch). (Siehe auch 1b) "Ohnegliedschaft").
- (Gegebenenfalls Verschärfung bei vorheriger erwiesener Trotteligkeit oder gar Verärgerung von Mit- / Ohnegliedern)
 

1a)

Willkür

 
Gemäß Satzungserweiterung vom 25.11.2000 ist Willkür ausdrücklich Bestandteil der Satzung.

 

1b)

Mit-/Ohneglieder

Satzungserweiterung: Mit-/Ohnegliedschaft ist geschlechtsunabhängig und weist auf Durchführung (oder auch nicht) des Aufnahmerituals hin.
 

2.)

Klotz und Prost

 
Bei Anwesendheit des Klotzes ist jedes Mit- / Ohneglied angehalten sich mindestens einmal am Abend zum Stammtisch zu gesellen.
(Ausnahmen sind möglich! Z.B. Teamer am Alk-frei-Abend)
 

3.)

Erbrecht (& Anhängsel)

 
Ein "Anhängsel" eines KAF Mit- / Ohnegliedes hat den Status eines Anhängsels mit Option auf Vollmit/Ohnegliedschaft.
Erbrecht tritt nur in Kraft wenn beide Elternteile Vollmit/ohneglieder sind.
 

5.)

 

Rülpsen und Furzen sind ausdrücklich erwünscht

 

6.)

Gleichbechtigung

 
Männlein / Weiblein, Mit- / Ohneglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
(Erweiterung, da der Begriff Mit-/ Ohneglieder zeitweise geschlechsspezifisch interpretiert wurde. So auch beim Entstehen der Satzung).
 

7.)

Positiv / Negativ Liste

 
Die Verpflegung auf KAF-Treffen ist gemäß der Positiv-Liste zu bestreiten!
 

8.)

Ausschluß von Mit- / Ohnegliedern

 
Ein Ausschluß kann nur bei einer VOLLVERSAMMLUNG durchgeführt werden und Bedarf einer 2/3 Mehrheit aller Anwesenden !!!
Gründe für einen Ausschluß sind offensichtliches Desinteresse und schwerste Beleidigung!
 


Satzungsergänzungen / -änderungen

 

1b.)

Willkür

(Ergänzung vom 25.11.00)
 
Als Leitsatz wird die Willkür in die Satzung aufgenommen.
 
 

9.)

Mitschleppen von Nicht-KAF-Mitgliedern zu KAF-Treffen

(Ergänzung vom 23.3.2002)

 

Es ist jederzeit gestattet, weibliche Nicht-KAF-Mitglieder (außer Anhängsel) auf KAF-Treffen mitzuschleppen. (Sollte sich das Geschlechterverhältnis wider Erwarten umkehren, so ist das auch umgekehrt möglich).

9a.)

Mitschleppen von Nicht-KAF-Mitgliedern zu KAF-Treffen (Gleichberechtigung)

(Ergänzung vom 6.7.2002)

 

Fickwilliges, schwanztragendes Jung- und Altvolk darf mitgebracht werden.

7a.)

Verpflegung auf KAF-Treffen

(Ergänzung vom 6.7.2002)

 

Erweiterung der Positiv-Liste
Es ist alles positiv, solange es nicht auf der Negativ-Liste steht.
Jeder Vorschlag kann einmal zu KAF-Treffen mitgebracht und dort verifiziert werden. Was abgelehnt wird, landet auf der Negativ-Liste.

10)

Abstimmungsritual

(Ergänzung vom 18.8.2002)

 

a) Bei einer Abstimmung, kann nur abgestimmt werden, wenn auch das Getränk welches genossen wird in die Hand genommen wird, mit der auch abgestimmt wird!
b) Die Abstimmungshand incl. Getränk muß über die eigene Kopfhöhe gehalten werden, sonst gilt die Stimme nicht.

11)

Wiederauftauchen von Ur-Mitgliedern

(Ergänzung vom 20.3.2004)
 
Urmitglieder tauchen einfach wieder auf. Re-Aktivierung und Abstimmung entfällt bei Ur-Mitgliedern!